Gebäude-Energieberater und Sachverständiger f. Schimmelpilz
Hier erhalten Sie Informationen, welchen Energieausweis Sie für Ihr Gebäude benötigen:
Der Energieausweis:
Der Energieausweis ist ein unter standardisierten Normungsrand-bedingungen erstelltes Dokument über die energetische Qualität eines Gebäudes. Er wird verwendet
1. als Nachweis der energetischen Anforderungen an Neubauten, Sanierungsmaßnahmen, Erweiterungen und Ausbauten von Gebäuden.
2. zur Dokumentation der energetischen Qualität von Bestandsgebäuden. Der Energieausweis dient lediglich der Information und soll einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen.

Energieausweise geben den berechneten Energiebedarf oder den erfassten Energieverbrauch an. Energieausweise werden immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, bei gemischt genutzten Gebäuden unter bestimmten Voraussetzungen jeweils für den gesamten zu Wohnzwecken und den gesamten zu Nichtwohnzwecken genutzten Teil.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig.
Er beinhaltet Angaben zum Gebäude, der Ausweisart und dem Aussteller. Energieausweise auf Grundlage des Energiebedarfs enthalten Angaben zur energetischen Qualität über die Energie-kennzahl, den Brennstoffbedarf, den Einsatz regenerativer Energien und das Lüftungskonzept. Energieausweise auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs enthalten Angaben zur energetische Qualität über die Energieverbrauchskennzahl und den gemessenen Energieverbrauch.
Im Gebäudebestand dient er als Nachweis für die energetische Qualität bei Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes oder Gebäudeteils – z. B. einer Wohnung. Einem potenziellen Mieter oder Käufer ist auf Verlangen ein Energieausweis für dieses Gebäude zugänglich zu machen.
Wird der Energieausweis zur Dokumentation der energetischen Qualität eines Gebäudes verwendet, konnte bis zum 30.9.08 wahlweise ein Energieverbrauchs- oder ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden, seit dem 1.10.08 muss jedoch zwingend ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.77 gestellt wurde und die nicht später energetisch saniert wurden.